Sie beschreiben uns Ihre Erfindung, wir erfassen sie in einer Patentanmeldung und bringen schliesslich ein Patent zur Erteilung. Das wäre durchaus solides Handwerk. Mit Strategie hat das aber noch nichts zu tun.
Es könnte sein, dass wir Ihnen unerwartete Fragen stellen. Und dass Sie überraschende Antworten auf Fragen erhalten, die Sie uns eigentlich hätten stellen sollen. Wir sind nämlich davon überzeugt, dass wir unseren Job nur dann optimal machen können, wenn wir Ihr Geschäftsmodell verstanden haben.
Wie kann Ihr neues Produkt nach der Markteinführung vor Trittbrettfahrern geschützt werden?
Wie können Sie die Verletzung von Schutzrechten Dritter möglichst frühzeitig ausschliessen?
Wie kann die Marge beim Geschäft mit Verbrauchsmaterial gewahrt werden?
Dies sind beispielhafte Fragen, deren Beantwortung für Ihren Markterfolg mit einem neuen Produkt entscheidend sein kann. Wir geben Ihnen Antworten!
Doch der Einsatz von Immaterialgüterrechten sollte nicht nur dann in Betracht gezogen werden, wenn man eine eigene Entwicklung gemacht hat. Auch basierend auf Marktbeobachtung und dem Erkennen von Nischen, die andere in ihrem Schutzrechtsportfolio unbesetzt gelassen haben, lassen sich strategische Vorteile erzielen. Gerne erläutern wir Ihnen, wie Sie dies auch in Ihrem konkreten Marktumfeld umsetzen können. Eben: