"Code is poetry."
(Urheber unbekannt)
Schön und gut. Aber reicht Ihnen das?
Software soll vor allem Aufgaben erledigen und Geräte steuern. Ob der Quellcode dichterische Eleganz hat, ist im Wirtschaftsleben nachrangig.
Der Quellcode geniesst zwar urheberrechtlichen Schutz. Die gleichen Funktionen könnten aber stets auch mit Abwandlungen programmiert werden. Solche Varianten verbleiben ungeschützt. In der Praxis kommt dem urheberrechtlichen Schutz von Software somit oftmals bloss die Rolle eines gewissen Schutzes vor identischem Raubkopieren zu.
Unter dem Europäischen Patentübereinkommen ist Software explizit vom Patentschutz ausgeschlossen. Aber nur Software als solche. Patentschutz kann in der Praxis durchaus erreicht werden, wenn die Software sich in neuer und erfinderischer Art und Weise auf die reale Welt der Dinge auswirkt. Häufig wird von computerimplementierten Erfindungen gesprochen.
Was bedeutet das?
Bei einem neuen und erfinderischen Arbeitsverfahren einer Maschine, dessen Wirkungsweise beim Betrieb der Maschine leicht ersichtlich ist, empfiehlt sich häufig die Patentierung. Auch die zugehörige Steuerungssoftware ist bei entsprechender Formulierung der Ansprüche durchaus schützbar - sogar weitaus umfassender, als über das Urheberrecht.
Nehmen wir jedoch zum Beispiel ein Verfahren zum Regeln einer Maschine. Durch eine besonders geschickte Wahl und Verknüpfung von Mess- und Regelgrössen kann die Maschine besonders energiesparend betrieben werden. Nehmen wir weiter an, dass die entscheidenden Details der Regelung beim Betrieb der Maschine nicht ohne Weiteres ersichtlich sind, sondern sich nur mit beträchtlichen Aufwand erschliessen liessen. Dies würde praktisch zumindest einen gewissen Schutz vor Nachahmern bieten. In einer Patentanmeldung müssten aber zumindest die Grundzüge dieses Verfahrens beschrieben werden. Die Patentanmeldung wird publiziert und dieses Wissen würde somit öffentlich. Was Konkurrenten vielleicht erst auf Ideen bringt.
Es sollte daher stets nicht nur geprüft werden, ob Patentschutz tatsächlich erreichbar sein könnte. Falls eine Verletzung des Patents praktisch kaum je feststellbar sein sollte, könnte der Verzicht auf eine Patentanmeldung durchaus vorteilhafter sein.
Sie sehen, auch ein bewusster Entscheid gegen eine Patentanmeldung gehört für uns zum Thema: