"Design ist eine Kunst, die vor allem aus dem Wettbewerb entsteht. Ähnlichen Produkten verpasst sie den Nimbus der Unverwechselbarkeit."
(Roger Willemsen)
Während Designschutz in der Schmuck-, Mode- und Textilindustrie seit jeher grosse Bedeutung hatte, wurde er von vielen Technologiefirmen früher eher stiefmütterlich behandelt. Mittlerweile ist das Industriedesign vor allem von Konsumgütern jedoch insbesondere aufgrund der Streitfälle im Zusammenhang mit iPhone® und iPad® sogar in der Tagespresse angekommen.
Eine Aufmerksamkeit, welche dieser Kategorie von Immaterialgüterrechten durchaus gebührt!
Designschutz ist für die äussere Erscheinungsform eines Erzeugnisses möglich. Dabei kann es sich sowohl um eine zweidimensionale Struktur (Muster) wie auch um einen dreidimensionalen Gegenstand handeln. Die Form darf jedoch nicht allein durch die technische Funktion bestimmt sein.
Ein Design muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um schutzfähig zu sein:
Es muss neu sein.
Es muss Eigenart aufweisen, darf sich also nicht nur in unwesentlichen Merkmalen vom Gesamteindruck vorbekannter Designs unterscheiden.
Das Anmeldeverfahren für ein Designschutzrecht in der Schweiz ist einfach und schnell. Eine materielle Prüfung, ob die Schutzvoraussetzungen erfüllt sind, findet zunächst nicht statt. Die Schutzfähigkeit kann jedoch jederzeit von Dritten gerichtlich angefochten werden.
Auch eine internationale Registrierung mit nur einer einzigen Anmeldung ist für eine Vielzahl von Ländern möglich.
Was bei Patenten noch nicht zur Verfügung steht, ist bei Designs seit langem etabliert: Ein einheitliches Schutzrecht für alle Mitgliedsstaaten der EU.
Die Dauer des Designschutzes ist je nach Land unterschiedlich. Die maximale Schutzdauer liegt in den meisten Ländern zwischen 15 und 25 Jahren.
Die Gesamtkosten für die Registrierung eines Designs in der Schweiz liegen meist in der Grössenordnung von ca. CHF 1'300,-- bis 1'500,--.
Die Registrierung eines Designs für die Schweiz, Liechtenstein und die EU, die wir über das internationale Anmeldeverfahren vornehmen können, kostet in der Regel etwa CHF 1'700 bis 2'000,--. Falls weitere Länder abgedeckt werden sollen, erhöhen sich die Kosten.
Die angegebenen Kosten sind Richtwerte. Bitte kontaktieren Sie uns für eine detaillierte Kostenabschätzung.
Bitte sehen Sie in den FAQs nach oder kontaktieren Sie uns.
Designs sind längst kein Privileg der Schmuck-, Mode- und Textilbranche mehr. Auch gut gestaltete Konsumgüter, gelegentlich sogar deren Verpackungen, erlangen heute den Status von Designikonen. Und selbst Grossmaschinen sehen mittlerweile oft nicht mehr einfach wie Maschinen aus, sondern sind formschön gestaltet bzw. verkleidet.
Ein ansprechend gestaltetes Produkt zu entwerfen, mag Mehraufwand bedeuten. Aber sowohl B2B Kunden als auch Verbraucher erwarten heute meist nicht mehr nur, dass ein Produkt gut funktioniert, sondern dass es dabei auch noch eine gute Figur macht. Zudem kann eine gelungene äussere Gestaltung den Wiedererkennungswert entscheidend verbessern - was am Ende wieder dem Umsatz zugute kommt. Das ist: