"Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert."
(Erich Otto Häusser, dt. Jurist, 1976-1995 Präsident des DPMA)
Das Patent ist wohl das am besten bekannte, jedoch auch am häufigsten missverstandene Immaterialgüterrecht. Ein Patent ist keine amtliche Erlaubnis, eine Erfindung auch tatsächlich benutzen zu dürfen. Es ist vielmehr ein Recht, aus dem Dritten verboten werden kann, die geschützte Erfindung gewerblich zu benützen. Ein erteiltes Patent schützt also nicht davor, bei der Benutzung der Erfindung Schutzrechte Dritter zu verletzen.
Patente werden für technische Erfindungen erteilt.
Materiell muss eine Erfindung die folgenden Erfordernisse erfüllen, damit sie patentfähig ist:
sie muss neu sein;
sie darf nicht naheliegend sein (sie muss also auf der sogenannten erfinderischen Tätigkeit basieren bzw. eine ausreichende Erfindungshöhe aufweisen;
sie muss gewerblich anwendbar sein;
sie muss in den Anmeldungsunterlagen so ausreichend offenbart sein, dass sie für den Durchschnittsfachmann ausführbar ist.
In manchen Ländern werden Patentanmeldungen nicht materiell geprüft. Das ist insbesondere auch in der Schweiz der Fall. Die Rechtsbeständigkeit solcher materiell ungeprüften Patente wird dann in der Regel erst im Streitfall gerichtlich geklärt.
In anderen Ländern wie bspw. in Deutschland oder auch beim Europäischen Patentamt werden Patentanmeldungen jedoch auch materiell hinsichtlich Neuheit und erfinderischer Tätigkeit geprüft, und ein Patent wird nur bei Erfüllung dieser Erfordernisse erteilt. Derartig materiell geprüfte Patente haben daher auch im Streitfall eine erhöhte Rechtsbestandsvermutung.
Patentschutz ist territorial auf einzelne Länder beschränkt. Allerdings steht in Europa ein zentralisiertes Anmeldungs- und Prüfungsverfahren unter dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) beim Europäischen Patentamt (EPA) zur Verfügung. So kann mit einem einzigen Prüfungsverfahren der materielle Schutzumfang für 38 Mitgliedsstaaten (Stand: August 2013) festgelegt werden. Dies bedeutet eine erhebliche Verfahrensvereinfachung, da nicht mehrere Prüfungsverfahren koordiniert werden müssen. Um tatsächlich Schutz in den Mitgliedsstaaten zu erlangen, müssen anschliessend in den gewünschten Ländern Jahresgebühren entrichtet werden sowie ggf. noch Übersetzungen eingereicht werden.
Das in den Medien häufig zitierte Weltpatent gibt es nicht. Gemeint ist meist eine Patentanmeldung unter dem Patent Cooperation Treaty (PCT). Es handelt sich dabei jedoch lediglich um ein Verfahren, mit dem ein Anmeldetag für derzeit 146 Mitgliedsstaaten (Stand: September 2012) gesichert werden kann. Eine PCT Anmeldung kann man sich vereinfacht als Option mit einer Dauer von 30 Monaten vorstellen: Wird die Anmeldung in dieser Frist nicht in den Mitgliedsstaaten weiterverfolgt, so geht sie unter, ohne dass ein Patent entsteht.
Patentschutz kann für maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag bestehen.
Die Kosten einer Patentanmeldung setzen sich zusammen aus Anwaltskosten und Amtsgebühren sowie Jahresgebühren.
Amtsgebühren und Jahresgebühren sind festgelegt und somit leicht budgetierbar. Die Anwaltskosten variieren jedoch je nach tatsächlichem Aufwand für die Ausarbeitung der Anmeldung und die spätere Beantwortung allfälliger Amtsbescheide. Gerne unterbreiten wir Ihnen aber natürlich eine individuelle Kostenschätzung.
Die ungefähren Gesamtkosten eines Patents, welches über das Europäische Patentübereinkommen zur Erteilung kommt, wurden vor einigen Jahren in einer Studie des Europäischen Patentamts wie folgt geschätzt (zwar haben sich die Validierungskosten aufgrund von Vereinfachungen bei der Sprachenregelung in den meisten Fällen reduziert. Die Angaben können jedoch immer noch als Richtschnur dienen):
Europäisches Patent (direkt) |
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Umfang: |
18 Seiten |
Validierung in: |
6 Ländern |
Aufrechterhaltung über: |
10 Jahre |
Gesamtkosten: |
ca. EUR 32'000 |
davon Amtsgebühren: |
ca. 14% |
davon Anwaltskosten: |
ca. 31% |
davon Validierungskosten: |
ca. 22% |
davon Jahresgebühren: |
ca. 32% |
Europäisches Patent (via PCT) |
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Umfang: |
26 Seiten |
Validierung in: |
8 Ländern |
Aufrechterhaltung über: |
10 Jahre |
Gesamtkosten: |
ca. EUR 47'000 |
davon Amtsgebühren: |
ca. 14% |
davon Anwaltskosten: |
ca. 27% |
davon Validierungskosten: |
ca. 27% |
davon Jahresgebühren: |
ca. 32% |
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Bitte sehen Sie in den FAQs nach oder kontaktieren Sie uns.
Bis Mitte der 1980er Jahre konnte eine recht exakte Korrelation zwischen den Ausgaben für F&E und der Anzahl eingereichter Patentanmeldungen beobachtet werden (OECD Länder und USA). Seither steigen die Anmeldezahlen jedoch signifikant rasanter als die Ausgaben für F&E. Warum ist das so?
Längst nicht jede heute patentgeschützte Erfindung revolutionert die Technik. Oft handelt es sich um Verbesserungen, die der Erfinder selbst gar nicht als patentfähig ansieht, sondern als folgerichtige Entwicklung. Andere Patente sind technisch mit einfachsten Mitteln umgehbar. Und dennoch liegt auch solchen Patenten in der Regel ein bewusster Investitionsentscheid zugrunde: Sie sollen die nicht unerheblichen Patentierungskosten überkompensieren. Wie kann das gelingen?
Eine Patentanmeldung wird heute nicht mehr nur eingereicht, weil man das halt zum Abschluss eines Entwicklungsprojekts so macht. Patente werden beispielsweise intensiv eingesetzt für folgende Zwecke:
Absicherung von Geschäftsbeziehungen zu Zulieferanten, Abnehmern und Distributoren durch die disziplinierende Wirkung des Patentschutzes.
Absicherung von Geschäftsmodellen, die auf Gewinn durch hohe Margen auf Verbrauchsartikel ausgelegt sind.
Absicherung der eigenen Grundlagenentwicklungen vor Beginn von gemeinsamen Weiterentwicklungen mit Partnern.
Verhinderung der Ausbeutung von kostenintensiven Zulassungsverfahren durch Trittbrettfahrer.
Als Verhandlungsmasse in Streitfällen.
Wir verstehen Patente als Werkzeuge. Und wie bei Werkzeugen, so gilt auch bei Patenten: Das vermeintliche Universalwerkzeug kann zwar alles, aber meist nichts richtig gut. Es ist jedoch unser Ziel, Patentschutz für Ihre Erfindung so zu gestalten, dass er optimal dem von Ihnen beabsichtigten Zweck dient. Ihr Geschäftsmodell bestimmt, welcher Schutzbereich angestrebt werden muss. Das ist: