Patente, Marken und Designs gewähren sehr weitreichende Verbotsrechte. Viele Schutzrechtsinhaber können diese Möglichkeiten alleine gar nicht umfassend nutzen. Daher liegen Geschäftsmöglichkeiten oftmals brach.
Es kommt vor, dass Schutzrechtsinhaber Lizenznehmer suchen, beispielsweise im Rahmen eines Franchise Systems. Lizenznehmer werden mit verlockenden Geschäftsaussichten zum Markteintritt geködert: Man spricht von carrot licensing.
Anders ist die Situation, wenn ein Konkurrent bereits im Markt tätig ist und das Schutzrecht verletzt. Falls der Schutzrechtsinhaber dies zwar im Markt zu tolerieren bereit ist, jedoch eine angemesssen Entschädigung hierfür verlangt, spricht man vom stick licensing. Die Verhandlungsposition des Schutzrechtsinhabers ist häufig stark, der Druck auf den Verletzer enorm.
Viele Geschäftsmodelle sind ohne die Absicherung über Immaterialgüterrechte kaum vorstellbar, zum Beispiel Franchise Systeme bei Schnellrestaurants oder Kaffeehausketten. Auch bei Produkten, bei denen mehrere Komponenten zusammenwirken, können Schutzrechte helfen, die Geschäftsbeziehungen zu den Herstellern der einzelnen Komponenten entscheidend zu stabilisieren.
Die Ausarbeitung von Lizenzverträgen wird häufig als Königsdisziplin der Vertragsgestaltung im Immaterialgüterrecht bezeichnet. Weil sie so flexibel gestaltbar sind. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich; denn auch das ist: